Abrechnung
Private Krankenkasse und Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen sowie von Beihilfestellen übernommen. Der genaue Umfang der Erstattung richtet sich jedoch nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. Empfohlen wird, sich vor Beginn der Therapie über die Voraussetzungen der Kostenübernahme und das erforderliche Antragsverfahren bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle zu informieren.
Freie Heilfürsorge
Bundeswehr
Für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlungen in der Regel im Rahmen der freien Heilfürsorge übernommen. Voraussetzung ist eine Überweisung beziehungsweise Kostenübernahmeerklärung durch den zuständigen Truppenarzt. Bitte bringen Sie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ zum Erstgespräch mit.
Bundespolizei
Als Angehöriger der Bundespolizei mit Anspruch auf Heilfürsorge können Sie sich auch in meiner Privatpraxis psychotherapeutisch behandeln lassen. Die Voraussetzung zur Kostenübernahme werden durch meine Qualifikation erfüllt. Ich unterstütze Sie gerne bei den entsprechenden Anträgen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihren Dienstausweis mit.
SelbstzahlerInnen
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung auch selbst tragen. In diesem Fall sind keine Anträge bei Krankenversicherungen erforderlich und die Therapie kann nach einem Erstgespräch unmittelbar beginnen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Privatpraxis kann ich psychotherapeutische Leistungen nicht direkt über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Behandlung im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens möglich sein, beispielsweise wenn Sie trotz nachweisbarer Bemühungen keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten finden. Die Kostenübernahme muss vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. Gerne informiere ich Sie über die Voraussetzungen und den Ablauf.
Absage und Ausfallhonorar
Ich führe eine reine Bestellpraxis, in der Termine fest reserviert und exklusiv für Ihre Behandlung eingeplant werden. Eine kostenfreie Absage ist bis spätestens 48 Werktagsstunden vor dem Termin möglich, damit der Termin noch neu vergeben werden kann.
Bei kurzfristigeren Absagen oder bei Nichterscheinen wird – unabhängig vom Grund – ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 € berechnet. Dieses Honorar wird nicht von den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern übernommen und ist privat zu begleichen.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) gemäß den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfestellen von Bund und Ländern (Stand: 01.07.2024)
Alle Patientinnen und Patienten erhalten vor Behandlungsbeginn eine transparente Honorarübersicht.
